Letzte Aktualisierung: 07.09.2010
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Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet in besonderem Maße. Dabei stoßen sie immer wieder auf behinderungsspezifische Barrieren bei der technischen Zugänglichkeit und der Navigation. Deshalb hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bereits im Jahr 1999 Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen erleichtern sollen.
Diese Richtlinien sind auch in die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen, die die Bundesregierung im Juli 2002 erlassen hat. Sie soll die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote von Bundesbehörden nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regeln.
Seit dem 23.03.2004 sind die Internetseiten des Bildungsnetz M-V weitgehend barrierefrei gestaltet, d.h. auch Internetnutzer mit Sehbehinderungen, Blinde oder motorisch Behinderte können das umfassende Informationsangebot nutzen. Hierfür sind die Webseiten in verschiedener Hinsicht angepasst worden:
Im Hintergrund sind weitere (nicht sichtbare) Anpassungen an den Webseiten erfolgt, damit die Seiten z.B. für einen Screenreader (eine Software, die einem den Inhalt der besuchten Webseiten vorliest) geeignet sind.
Im Ergebnis entsprechen die von der Bildungsnetz-Homepage erreichbaren Webseiten den HTML-Kriterien des W3C, welche die wesentlichen Kriterien zur Barrierefreiheit von Internetseiten enthalten. Geprüft wurden die Seiten mit dem W3C-Validator, der die Seiten als XHTML 1.0 konform validiert.