Letzte Aktualisierung: 07.09.2010
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Neben den Bildungsschecks für Unternehmen und den Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründer/-innen, die im Rahmen des Programms "Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI)" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden können, gibt es weitere Fördermaßnahmen des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Weiterbildung.
Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Maximal können 80% der Lehrgangskosten übernommen werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen und Träger sollten nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) zugelassen sein. Auch die Qualifizierung von Arbeitnehmern, die konjunkturelles oder Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, kann gefördert werden.
Unternehmen, die die Förderungsmöglichkeiten zur Qualifizierung ihrer Belegschaft während der Zeiten der Kurzarbeit nutzen möchten, sollten sich direkt an ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice wenden. Betriebe, die noch keinen Kontakt zur Arbeitsagentur haben, nutzen bitte die Arbeitgeberhotline 01801/664466 (3,9 Cent/ Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise).
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus dieses Sonderprogramms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung wurde die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Unternehmen, die die Förderungsmöglichkeiten des Sonderprogramms WeGebAU nutzen möchten, sollten sich direkt an ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice wenden. Betriebe, die noch keinen Kontakt zur Arbeitsagentur haben, nutzen bitte die Arbeitgeberhotline 01801/664466 (3,9 Cent/ Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise).
Ergänzend zu den Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung gibt es eine Reihe an Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, des Landes und der EU zur Unterstützung der Unternehmen und Existenzgründer/-innen in Mecklenburg-Vorpommern.
Einen schnellen und einfachen Zugriff auf Förderprogramme und Finanzierungshilfen erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.