Zielgruppe(n)

Betreuungskraft, Hilfskraft

Ausschreibung

Das Ziel dieser längerfristigen Weiterbildung besteht darin, Mitarbeitende, die in den Tätigkeitsfeldern der Arbeits- und Berufsförderung sowie der Persönlichkeitsentwicklung und Lebensbewältigung von Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt sind, vielseitig zu qualifizieren.
Der inhaltliche Ausgangspunkt für diese Weiterbildung ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ vom 07.05.2001. Die Weiterbildung orientiert sich an den Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die auf den Grundkurs heruntergebrochen wurden.
Theorie:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 500 theoretische Unterrichtseinheiten.
Themenbereiche:
- Planung des Rehabilitationsverlaufes
- Berufs- und Persönlichkeitsentwicklung
- Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den
- behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
- Rechtliche Rahmenbedingungen

Fachpraxis:
Im Rahmen der Weiterbildung wird ein Praxisprojekt im Umfang von 40 Stunden zur Verbesserung der Lebens- und/oder Arbeitsbedingungen am eigenen Arbeitsplatz durchgeführt und in einer schriftlichen Projektarbeit dokumentiert und dargestellt.

Dozent*in

  • diverse Dozent/-innen

Organisatorisches

Zugangsvoraussetzungen:
Zur Weiterbildung zugelassen werden kann, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
ODER
2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis, wobei sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis in Tätigkeiten abgeleistet sein müssen, die wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung – GFABPrV) genannten Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.

Leistungsnachweise:
- Regelmäßige aktive Teilnahme
- Praxisprojekt
- Projektarbeit
- bestandene schriftliche Aufsichtsarbeit von 1, 5 Stunden zu den Lehrinhalten
- bestandenes Abschlusskolloquium mit Präsentation und Verteidigung der schriftlichen Projektarbeit
Nach Absolvierung aller Leistungsnachweise erhalten Sie das Zertifikat.
Die Anzahl der Seminartage berechnet sich auf Grundlage von 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Seminartag.
Seminartage mit 4 oder 6 Unterrichtseinheiten sind möglich; dementsprechend ändert sich die Gesamtzahl der Seminartage.
1. Kursblock: 25.09.2024 - 27.09.2024, weitere Termine folgen

Standort

Zurück