Qualifizierungsprojekte für Unternehmen in MV

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des 'Europäischen Sozialfonds Plus' Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).

Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen beantragen zur

  • Kompetenzfeststellung,
  • Analyse des Qualifizierungsbedarfes und
  • beruflichen Qualifizierung.

Die Durchführung dieser Maßnahmen muss durch geeignete externe Dienstleister erfolgen. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Projekte durch das Unternehmen (Zuwendungsempfänger).

Was wird gefördert?

Die Teilnahme von Beschäftigten an Qualifizierungsprojekten.

 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Personalentwicklung durch Qualifizierung©Coloures-Pic - stock.adobe.com

In welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert werden

  • grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen.

Wo können Unternehmen Förderung beantragen?

Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Maßnahmebeginn erfolgen.
Anträge sind bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen sowie die Antrags- und Abrechnungsformulare und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zur Verfügung.

Wer sind geeignete externe Dienstleister?

  • Dienstleister, die über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes - WBFöG M-V verfügen,
  • Dienstleister, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat nach § 4 Absatz 1 der Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V verfügen,
  • Dienstleister, die über ein von der Bewilligungsbehörde anerkanntes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
  • Dienstleister, die über eine von der Bewilligungsbehörde im Zusammenhang mit der Maßnahme anerkannte besondere Eignung verfügen oder
  • Dienstleister, die den Nachweis erbringen, dass die durchzuführende Maßnahme vom Gegenstand ihrer Satzung oder Gewerbeanmeldung erfasst wird.
Ideen, Konzepte, Puzzle©vegefox.com - stock.adobe.com

Wo finde ich externe Dienstleister?

In der Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie externe Dienstleister mit ihrem Angebotsprofil und ihren Kontaktdaten.

Beratungsangebot öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de