Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von arbeitslosen Personen, Beschäftigten und Berufsrückkehrenden.

Berufliche Weiterbildung kann z. B. eine Umschulung oder eine Anpassungsfortbildung sein.

Was wird gefördert?

Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem (bisher fehlendem) Berufsabschluss führen. Berufliche Kenntnisse sollen erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden.

 

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmende und Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Bildungsgutschein für Ihre Umschulung©MK-Photo - stock.adobe.com

Wie wird gefördert?

Für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert. Neben den Kursgebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden.

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist.

Wie ist das Antragsverfahren?

Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch Ihre jeweilige Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter vor Ort ausgestellt werden.

Einen Beratungstermin können Sie telefonisch vereinbaren: 
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein

Gebäude der Agentur für Arbeit©Björn Wylezich - stock.adobe.com
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