Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern (www.weiterbildung-mv.de).
Der Projektträger ist bemüht, die Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte für dekorative Icons sind nicht aussagekräftig. (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
  • Die Lupe im "Suchen"-Button ist nicht als Layoutgrafik ausgezeichnet und wird vom Screenreader falsch ausgegeben. (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
  • Das Bedienelement zum Öffnen der Chatberatung besitzt keinen Alternativtext. (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
  • Pfeil-Icons zum Wechseln der Seiten auf der Suchseite besitzen keinen Alternativtext. (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
  • Der Alternativtext für das verlinkte Logo nennt nicht den visuellen Text. (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
  • Struktur und Beziehungen von Elementen sind teilweise nicht korrekt umgesetzt, z. B. fehlerhafte Listen oder Überschriftenhierarchien. (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen sind identifizierbar)
  • Anweisungen enthalten sensorische Merkmale, die für blinde Nutzende nicht verständlich sind. (WCAG 1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich)
  • Formularfelder für Nutzerdaten sind nicht mit dem autocomplete-Attribut versehen. (WCAG 1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar)
  • Links sind teilweise nur durch Farbe vom restlichen Text unterscheidbar. (WCAG 1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger)
  • Der Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist an mehreren Stellen unzureichend. (WCAG 1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast))
  • Der einblendbare Bereich für das Beratungsangebot wird von der Kopfzeile überdeckt, wodurch der X-Button nicht erreichbar ist, und zusätzlich überdecken dauerhaft sichtbare Bedienelemente beim Scrollen teilweise den Inhalt. (WCAG 1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden)
  • Der einblendbare Bereich für das Beratungsangebot wird am oberen Rand teilweise abgeschnitten, und dauerhaft sichtbare Bedienelemente überdecken beim Scrollen Teile des Inhalts. (WCAG 1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um)
  • Der Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist unzureichend, z. B. bei Rahmen von Eingabefeldern und Aufzählungspunkten, wodurch diese für sehbehinderte Nutzende schwer erkennbar sind. (WCAG 1.4.11 Kontrast von Nicht-Text-Inhalten)
  • Die Textabstände sind nicht vollständig anpassbar, da im Slider Texte am Ende eines Slides abgeschnitten werden. (WCAG 1.4.12 Textabstände)
  • Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind nicht steuerbar, da Untermenüs der Navigation und Tooltips bei Mouseover automatisch eingeblendet, aber nicht mit der Tastatur geschlossen werden können. (WCAG 1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus)
  • Bestimmte interaktive Elemente wie die Ausklapplisten für die Suchkategorie und den Umkreis sowie der Kalender in den Datumsfeldern sind per Tastatur nicht erreichbar. (WCAG 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)
  • Skip-Links zum Überspringen wiederkehrender Inhalte fehlen. (WCAG 2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden)
  • Der Titel der Startseite beschreibt nicht eindeutig deren Zweck, da nicht ersichtlich ist, dass es sich um die Startseite handelt. (WCAG 2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck)
  • Die Fokusreihenfolge auf der Seite ist nicht immer logisch. (WCAG 2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen)
  • Seiten sind nicht über mehrere Wege auffindbar, da keine Suchfunktion oder Sitemap zur Verfügung steht. (WCAG 2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar)
  • Überschriften und Labels sind nicht immer aussagekräftig, da redundante Inhalte ausgegeben werden oder Titel von Elementen nicht klar ihren Zweck beschreiben. (WCAG 2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck)
  • Der Fokus auf interaktiven Elementen ist teilweise nicht sichtbar oder schlecht erkennbar. (WCAG 2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar)
  • Die Sprache einzelner Abschnitte ist nicht korrekt ausgezeichnet, da die Steuerelemente für den Slider mit "Previous" und "Next" in englischer Sprache beschriftet sind. (WCAG 3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet): 
  • Fehlermeldungen in Formularen werden nicht zuverlässig vom Screenreader ausgegeben. (WCAG 3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden)
  • Bestimmte Bedienelemente sind für Screenreader nicht identifizierbar, da Name, Rolle oder Wert fehlen. (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert sind identifizierbar)

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.02.2025 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer von Dritten vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Verein zur Förderung der Weiterbildungs-Information und Beratung - WIB - e.V.
Martina Schwartzer
Geschäftsführerin
Baustraße 7a
19061 Schwerin
E-Mail: wib@wib-mv.de
Telefon: 0385 64682-0

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Name der Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124
19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungstelle(at)sm.mv-regierung.de
Website: www.barrierefreies-web-mv.de

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Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de