KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

KOMPASS schafft Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Förderprogramm leistet so einen wichtigen Beitrag zur Branchenvielfalt und Krisenfestigkeit von Soloselbstständigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Soloselbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Förderfähig sind fachliche Kompetenzen („Hard Skills“) als auch persönliche Kompetenzen („Soft Skills“).

Eine Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden umfassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Soloselbstständige

  • mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,
  • die seit mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehen,
  • maximal einen Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen
  • ihr Einkommen überwiegend (≥ 51%) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses:

  • maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • maximal 4.500 Euro (netto).

Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc. sind nicht zuwendungsfähig.

Die Erstattung der Qualifizierungskosten erfolgt erst nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der Prüfung des Nachweises der Durchführung der Qualifizierung durch die Bewilligungsbehörde.

Wie ist das Antragsverfahren?

Nach einem kostenlosen Erstgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle Ihrer Wahl erhalten Sie von der Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck für Ihre konkrete Qualifizierungsmaßnahme.

Video-Quelle: ESF PLUS / Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Youtube.com

8MpsnwNMM9Q

Ihre Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern:

AGENTUR DER WIRTSCHAFT
Gesellschaft für Personalentwicklung und Personalintegration (ADW) mbH
Torsten Edlich
Telefon: 0385 47733-24
E-Mail: edlich@adwi.de
www.adwi.de

BilSE - Bildungs-Service für Europa GmbH
Institut für Bildung und Forschung
Michael Henkenjohann
Telefon: 03843 7736-135
E-Mail: michael.henkenjohann@bilse.de
www.bilse.de

Kreative MV – Landesverband Kultur- und Kreativwirtschaft
in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Corinna Hesse
Telefon: 038843 824187
E-Mail: kontakt@kreative-mv.de
www.kreative-deutschland.de

UNTERNEHMERVERBAND
Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.
Georg Helbig
Telefon: 0179 5340041
E-Mail: nordwestmecklenburg@uv-mv.de
www.uv-mv.de

Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie sechs Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Sobald Sie Ihre Qualifizierung abgeschlossen haben, stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft Bahn See - und erhalten bis zu 4.500 Euro der Qualifizierungskosten zurück.

Innerhalb von zwölf Monaten kann maximal ein Qualifizierungsscheck pro Soloselbstständiger/Soloselbständigem – unabhängig von der Anlaufstelle – ausgestellt werden.

Die Anlaufstellen begleiten Sie bei allen administrativen Fragen, insbesondere der Antragsstellung und Abrechnung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Förderprogramms KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.

Beratungsangebot öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de