Förderung der aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in MV
Mit der neuen Förderrichtlinie zur aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, neue Wege der Personalgewinnung erfolgreich zu beschreiten.
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, wenn sie Menschen aus Drittstaaten für eine qualifizierte Ausbildung oder eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewinnen. Je nach Unternehmensgröße beträgt die Förderung zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro Person. Gefördert werden bis zu drei Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse je Unternehmen.
Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, die besonderen Herausforderungen der internationalen Fachkräftegewinnung zu bewältigen und gleichzeitig Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Auslandsrekrutierung aufzubauen.
Quelle: IHK Neubrandenburg
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veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
27.08.2026