Neue KI-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen

Seit dem 30. Juni 2026 gilt die neue KI-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen – beispielsweise zur Automatisierung von Prozessen, zur Datenanalyse, zur Qualitätsverbesserung oder zur Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Ziel der Förderung ist es, den Transfer von KI-Technologien in die mittelständische Wirtschaft zu beschleunigen und Innovationspotenziale gezielt zu erschließen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die ein förderfähiges KI-Projekt umsetzen möchten. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständige Bewilligungsstelle.
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Unternehmen.
  • Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 15.000 Euro (bis einschließlich 50 Mitarbeiter) bzw. 20.000 Euro (über 50 Mitarbeiter) nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der TBI Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: IHK Schwerin


veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
27.07.2026

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