Weiterbildungsförderung im SGB III soll neu ausgerichtet werden

Was sich ändern soll

Die Bundesregierung will die Arbeitsförderung modernisieren und stärker digital ausrichten. Davon ist auch die berufliche Weiterbildung betroffen. Der Gesetzentwurf sieht neue Fördermöglichkeiten und flexiblere Regeln vor. Noch ist offen, welche Vorschläge tatsächlich Gesetz werden.

Validierte Kompetenzen berücksichtigen

Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen künftig leichter von Weiterbildungsförderung profitieren können. Wurde in einem Verfahren nach dem Berufsbildungsgesetz bereits festgestellt, dass ihre Kompetenzen überwiegend einem Berufsbild entsprechen, soll dies bei der Förderung berücksichtigt werden können.

Damit könnten berufliche Erfahrungen und formale Qualifikationen stärker miteinander verbunden werden.

Qualifizierungsgeld für den öffentlichen Dienst

Auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollen grundsätzlich Zugang zum Qualifizierungsgeld erhalten können. Das Instrument unterstützt Weiterbildungen, wenn sich Tätigkeiten und Anforderungen durch den Strukturwandel erheblich verändern.

Flexiblere Förderung bei Transferkurzarbeit

Weiterbildungen im Zusammenhang mit Transferkurzarbeitergeld sollen flexibler gefördert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen soll eine Weiterbildung auch nach dem Ende des Leistungsbezugs weiter gefördert werden können.

Streit um die Mindestdauer

Besonders relevant für die Weiterbildungspraxis ist die Frage der Mindestdauer. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin 120 Stunden vor. Der Bundesrat fordert dagegen eine Absenkung auf 90 Stunden. Damit soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wurde am 25. September 2026 erstmals im Bundestag beraten. Das parlamentarische Verfahren läuft noch.

Quelle: InfoWeb Weiterbildung (IWWB)


veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
15.10.2026

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