Glaubensfreiheit? Die Verfolgung religiöser Minderheiten in der DDR

Veranstaltungsort
18246 Bützow
Am Markt 1, Rathaus
Datum
29.10.2026 - 30.10.2026
Beschreibung

22. Bützow-Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit in Bützow

Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 hatte die freie Ausübung der Religion in Artikel 41, Absatz 1 garantiert: „Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“

Und doch gerieten Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen ins Visier des SED-Staates. Im Ergebnis bedeutete dies oft Gängelung in der Schule, eine eingeschränkte berufliche Perspektive oder gar Haft. Später wurde das Recht in Verfassungsänderungen auch formal eingeschränkt.

Zum diesjährigen Bützow-Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit laden der Landesbeauftragte für M-V für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Landeszentrale für politische Bildung M-V, die Friedrich-Ebert-Stiftung M-V, die Stadt Bützow und Politische Memoriale e.V. ein.

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