Glaubensfreiheit? Die Verfolgung religiöser Minderheiten in der DDR
- Veranstaltungsort
- 18246 Bützow
Am Markt 1, Rathaus - Datum
- 29.10.2026 - 30.10.2026
- Beschreibung
22. Bützow-Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit in Bützow
Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 hatte die freie Ausübung der Religion in Artikel 41, Absatz 1 garantiert: „Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“
Und doch gerieten Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen ins Visier des SED-Staates. Im Ergebnis bedeutete dies oft Gängelung in der Schule, eine eingeschränkte berufliche Perspektive oder gar Haft. Später wurde das Recht in Verfassungsänderungen auch formal eingeschränkt.
Zum diesjährigen Bützow-Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit laden der Landesbeauftragte für M-V für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Landeszentrale für politische Bildung M-V, die Friedrich-Ebert-Stiftung M-V, die Stadt Bützow und Politische Memoriale e.V. ein.
- Weitere Informationen
- Dateianhänge