Geprüfte/r Berufsspezialist/in - Fachliche Expertise für die Praxis

Der Fortbildungsabschluss geprüfte/geprüfter Berufsspezialist/in ist der Einstieg in die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland. Dieser Abschluss richtet sich an Fachkräfte, die nach ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung und ersten Berufserfahrungen ihre Fachkompetenz vertiefen und sich auf spezialisierte Aufgaben vorbereiten möchten. 

Was ist die/der Berufsspezialist/in?

Die praxisorientierte Weiterbildung zur/zum geprüften Berufsspezialist/in baut auf eine anerkannte Berufsausbildung auf. Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist die/der Berufsspezialist/in auf Niveau 5 eingeordnet, was ihn als die erste Stufe der höherqualifizierenden beruflichen Bildung kennzeichnet.

Abschlüsse auf dieser Ebene sind z. B. geprüfte/r Berufsspezialist/in für IT-Beratung und geprüfte/r Berufsspezialist/in für Vertrieb.

Ziele des Abschlusses

Die Fortbildung zur/zum Berufsspezialisten verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Vertiefung der Fachkompetenz: Sie erweitern Ihre Kenntnisse in einem bestimmten Berufsfeld und spezialisieren sich auf komplexe Aufgaben.
  • Übernahme von Verantwortung: Der Abschluss als Berufsspezialist/in qualifiziert Sie für die Übernahme von anspruchsvolleren und verantwortungsvolleren Aufgaben innerhalb des Unternehmens oder der Branche.
  • Förderung der beruflichen Entwicklung: Der Abschluss eröffnet Ihnen Perspektiven für weitere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und Führungspositionen.

Mit dem Titel „geprüfte/r Berufsspezialist/in“ zeigen Sie, dass Sie als Fachkraft in der Lage sind:

  • Komplexe, spezialisierte Aufgaben in Ihrem Berufsfeld selbstständig zu bewältigen,
  • Verantwortung für Projekte oder kleinere Teams zu übernehmen,
  • Ihre Fachkompetenz auf einem höheren Niveau anzuwenden und weiterzugeben.

Voraussetzungen

Die Vorbereitung auf den Abschluss geprüfte/r Berufsspezialist/in erfolgt über Fortbildungskurse. Der Mindestlernumfang beträgt 400 Unterrichtsstunden, die mit Vor- und Nachbereitung, dem Lehrgang selbst und der einschlägigen Berufspraxis verbracht worden sind.

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie über diese Voraussetzungen verfügen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich

Förderung

  • Aufstiegs-BAföG

Für den Fortbildungskurs zur/zum geprüften Berufsspezialist/in können Sie finanzielle Förderung über das Aufstiegs-BAföG beantragen. Dieses umfasst:

  1. Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,
  2. Beiträge zum Lebensunterhalt sowie
  3. zinsgünstige Darlehen.

Informationen zum Aufstiegs-BAföG

  • Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub). Sie können sich zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bei vollem Gehalt freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Wichtig: Der Fortbildungskurs muss gemäß Bildungsfreistellungsgesetz M-V (BfG M-V) anerkannt sein. 

Informationen zur Bildungsfreistellung

In vielen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber, etwa durch Kostenbeteiligung oder Freistellung für Lernzeiten.

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