Integrationskurs (BAMF)

Inhalt/Beschreibung

Die Integration von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch wir in der Verantwortung stehen. Wir bieten hierzu eine Vielzahl an Deutsch- und Integrationskursen an.

Der Allgemeine Integrationskurs ist zugelassen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und wendet sich an Asylbewerber sowie Migranten die eine Teilnahmeberechtigung durch das BAMF, die zuständige Ausländerbehörde bzw. eine Verpflichtung durch das Jobcenter erhalten haben.

Vor Kursbeginn ist ein Einstufungstest zu absolvieren.

Der Kurs selbst setzt sich aus einem Basissprachkurs (300h), einem Aufbausprachkurs (300h) und einem Orientierungskurs (100h) zusammen.

Die Maßnahme endet mit einem Sprachtest (DTZ, Niveau A2-B1) sowie einem Test zum Orientierungskurs „Leben in Deutschland“.

Lernziel

Wir wollen Schutzsuchenden in unserem Land Perspektiven bieten. Über Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt fördern wir das gesellschaftliche Miteinander – und bilden Gemeinschaft. Ob Flüchtlinge oder Migranten - wir finden den passenden Kurs für Sie. Dabei sind so gut wie alle Deutsch- und Integrationskurse über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderbar.

Fachliche Zugangsvoraussetzungen

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
  • Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen


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Technische Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen

Zeitmuster
Vollzeit
Lehr- und Lernform
Präsenzveranstaltung
Abschlussart
Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
Voraussichtliche Dauer
700 Stunde(n)
Termin
28.08.2023 - 24.05.2024
weitere Termine auf Anfrage
Mindest­teilnehmer­anzahl
4
Maximale Teilnehmerzahl
15
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Die Förderung mit Bildungsgutschein ist möglich.

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Fördermöglichkeiten
  • auf Anfrage
Weitere Informationen im Internet
Themengebiet
Sprache

Bildungsanbieter

Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

Internet
https://www.bfw.de/
Bildungsanbieter-Infos
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Telefon
02104 499305
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Veranstaltungsort

Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

Besucheranschrift
Warliner Str. 6
17034 Neubrandenburg
Deutschland
Telefon
0395 455 50 043
Internet
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Kurs aktualisiert am 30.03.2023, Datenbank-ID 00321760

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