Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern

Was ist Bildungsfreistellung?

Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen erfolgt eine bezahlte Freistellung.

Was wird mit der Bildungsfreistellung in MV gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an den in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Weiterbildungen für die

  • berufliche Weiterbildung,
  • politische Weiterbildung oder
  • Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Die Weiterbildungen

  • können in Block- oder Intervallform durchgeführt werden,
  • umfassen mindestens drei Tage für die berufliche Weiterbildung oder
  • mindestens zwei Tage für die politische und ehrenamtliche Weiterbildung,
  • mit mindestens acht Unterrichtsstunden (a 45 min) pro Tag.

Wer kann Bildungsfreistellung erhalten?

Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.

Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur für die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der ehrenamtlichen Weiterbildung (zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes).

In sechs Schritten zur Bildungsfreistellung

Die Grafik zeigt den Weg zur Bildungsfreistellung auf. In sechs Schritten zur Bildungsfreistellung. Schritt 1 eine anerkannte Weiterbildung auswählen. Schritt 2 bei der Bildungseinrichtung anmelden. Schritt 3 Freistellung beim Arbeitgeber beantragen mit Kopie des Anerkennungsbescheides. Schritt 4 an der Weiterbildung teilnehmen. Schritt 5 Teilnahmebestätigung an den Arbeitgeber übergeben. Schritt 6 der Arbeitgeber kann die Erstattung beim LAGuS beantragen.

Wie wird die Bildungsfreistellung gefördert?

Der Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.

Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage.

Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildung durch den Arbeitgeber fortgezahlt. Das Land erstattet dem Arbeitgeber im Falle der Freistellung einen pauschalierten Betrag für das fortzuzahlende Arbeitsentgelt.

Die Kosten für die Veranstaltung und gegebenenfalls für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind von den Teilnehmer/-innen selbst zu tragen. 

Wie beantragen Arbeitnehmer/-innen Bildungsfreistellung in MV?

Beschäftigte beantragen die Bildungsfreistellung formlos bei ihrem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt.

Des Weiteren sind die Beschäftigten verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Teilnahme an der anerkannten Weiterbildung spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos ausgehändigt.

Teilnahmebestätigung.docx

Zeit für Weiterbildung mit Bildungsfreistellung©fotomek - stock.adobe.com

Wo sind in MV anerkannte Weiterbildungen zu finden?

Ausschließlich in der Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern sind alle Weiterbildungen zu finden, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkannt sind.

Wie beantragen Arbeitgeber die Erstattung des Arbeitsentgelts?

Auf Antrag erstattet das Land dem Arbeitgeber einen pauschalierten Betrag bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr pro Beschäftigter und Beschäftigtem

  • für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 55 Euro pro Tag. 
  • für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung in Höhe von 110 Euro pro Tag. 
  • für Veranstaltungen der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Höhe von 110 Euro pro Tag.

Die Erstattung erfolgt ​im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Freistellungsanspruch der Beschäftigten besteht unabhängig von der Erstattungszahlung.

Der Antrag auf Erstattung ist von dem Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf amtlichem Vordruck zu stellen.

Antrag auf Erstattung.docx

Antrag auf Erstattung.pdf

Anlage zum Erstattungsantrag - Datenschutzerklärung LAGuS.pdf

Wie beantragen Bildungseinrichtungen die Anerkennung einer Weiterbildung?

Bildungseinrichtungen stellen den Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Ausschlussfrist) über das Online-Antragsportal (https://bfgantrag.weiterbildung-mv.de/). Ein unterschriebener Ausdruck des Antrages ist an die zuständige Behörde (LAGuS) zu senden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Ausdrucks bei der zuständigen Behörde maßgeblich.

Informationen zum Anerkennungsverfahren.pdf

Wer ist für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Die gesetzliche Grundlage für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern bildet das Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V.

Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungseinrichtungen und die Erstattung an den Arbeitgeber ist das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS).

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