Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen Hindernisse auf dem Weg zur Beschäftigung beseitigt werden. Der AVGS ist die schriftliche Zusicherung, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt.
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen gefördert, mit denen Ihre berufliche Eingliederung erreicht werden kann:
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen,
- Vermittlungshemmnisse feststellen, verringern und beseitigen,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln,
- an eine selbständige Tätigkeit heranführen oder
- eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren.
Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Bei der Jobsuche können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen.
Wer wird gefördert?
Zum förderfähigen Personenkreis gehören
- Ausbildungsuchende,
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und
- Arbeitslose
Wie wird gefördert?
Für zuvor individuell festgestellte Unterstützungsbedarfe erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Maßnahmekosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert. Neben den Kursgebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden.
Wo sind AVGS-Maßnahmen zu finden?
In der Suchmaske wählen Sie über die Filteroption "Fördermöglichkeiten" den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus. Starten Sie die Suche und es werden Ihnen passende Angebote angezeigt. 👉
Die Recherche in der Datenbank können Sie mit der Eingabe eines Suchbegriffes beginnen. Mit der Eingabe des gewünschten Veranstaltungsortes und weiterer Suchkriterien grenzen Sie das Suchergebnis ein.
Wie ist das Antragsverfahren?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch Ihre jeweilige Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter vor Ort ausgestellt werden.
Einen Beratungstermin können Sie telefonisch vereinbaren:
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).
Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein