Berufssprachkurse für Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete
Die Berufssprachkurse (BKS) sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Damit verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Was wird gefördert?
Je nach Ihren Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können Sie Basiskurse oder Spezialkurse besuchen.
- Basiskurse vermitteln Deutschkenntnisse, die generell in der Berufswelt benötigt werden.
- Spezialkurse vertiefen fachspezifisches Wissen.
Wer wird gefördert?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung.
- Sie sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau.
- Sie sind als arbeitsuchend gemeldet und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld) oder
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung oder
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss oder
- Sie haben bereits eine Arbeit und Ihre Deutschkenntnisse reichen nicht aus, um den Arbeitsalltag zu meistern.
![Teilnehmende an einem Berufssprachkurse (BSK) Teilnehmende an einem Berufssprachkurse (BSK)](https://www.weiterbildung-mv.de/data/upload/Foerderkompass/AdobeStock_506761683.jpg)
Wie wird gefördert?
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist in der Regel kostenlos.
Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit.
Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.
Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Um einen Berufssprachkurs besuchen zu können, benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung.
- Nicht-Erwerbstätige:
Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch vereinbaren: Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei). - Erwerbstätige, Auszubildende oder Personen im Berufsanerkennungsverfahren:
Sie können direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Teilnahmeberechtigung beantragen. Schicken Sie hierfür eine E-Mail an bsk.hamburg@bamf.bund.de
Weitere Informationen zu den Berufssprachkursen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Deutsch für den Beruf