Bildungsprämie
Was wird gefördert?
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung.
Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss - für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit.
Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht - unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Wer wird gefördert?
Um die Bildungsprämie zu beantragen, müssen Sie
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Wie wird gefördert?
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der ausgewiesenen Gebühren.
Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Wie erhalte ich einen Prämien- oder Spargutschein?
Eine kostenlose Beratung zur Bildungsprämie erhalten Sie in anerkannten Beratungsstellen. Im Anschluss an die Beratung kann Ihnen ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern
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