Bildungsschecks für Unternehmen in MV

Die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus.

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Weiterbildungsförderung in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend machen.

 

Was wird durch Bildungsschecks gefördert?

Durch Bildungsschecks wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gefördert, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben.

Bildungsschecks für Bildung 4.0©momius - stock.adobe.com

Wer wird durch Bildungsschecks gefördert?

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahmen begrenzt.

Wie können Bildungsschecks beantragt werden?

Die Antragstellung muss durch das Unternehmen grundsätzlich vor Maßnahmebeginn erfolgen. 
Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde, der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Die Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zur Verfügung.

Wer sind geeignete externe Dienstleister?

  • Dienstleister, die über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes - WBFöG M-V verfügen,
  • Dienstleister, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat nach § 4 Absatz 1 der Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V verfügen,
  • Dienstleister, die über ein von der Bewilligungsbehörde anerkanntes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
  • Dienstleister, die über eine von der Bewilligungsbehörde im Zusammenhang mit der Maßnahme anerkannte besondere Eignung verfügen oder
  • Dienstleister, die den Nachweis erbringen, dass die durchzuführende Maßnahme vom Gegenstand ihrer Satzung oder Gewerbeanmeldung erfasst wird.
Junger Mann lernt in der Gruppe©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Wo finde ich externe Dienstleister und Angebote zur beruflichen Weiterbildung?

In der Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie externe Dienstleister mit ihrem Angebotsprofil und ihren Kontaktdaten sowie ihre Angebote zur beruflichen Weiterbildung.

Wie erfolgt die Abrechnung von Bildungsschecks?

Bildungsschecks werden vom externen Bildungsdienstleister bei der GSA zur Auszahlung eingereicht.

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