Job-Berufssprachkurse - berufsbegleitender Spracherwerb
Mit dem Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) erweitern Beschäftigte berufsbegleitend ihre Deutschkenntnisse, und zwar direkt auf den aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz bezogen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden arbeitsplatzbezogene Sprachkurse, die
- in einem Umfang von 100-150 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten),
- in Teilzeit sowie Vollzeit,
- in Präsenz (beim Kursträger oder Arbeitgebenden) als auch im virtuellen Klassenzimmer oder einer Hybridform,
- mit mindestens drei Teilnehmenden
durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
Zur Zielgruppe der Job-Berufssprachkurse gehören
- Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die mindestens das Sprachniveau A2 nachweisen können und
- sich bereits in einer Beschäftigung befinden oder
- die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder
- sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden oder
- sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden.
Wie wird gefördert?
Job-BSK werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos.
Für Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit an.
Die Kosten können vom Arbeitgeber übernommen werden.
Notwendiges Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Um einen Berufssprachkurs besuchen zu können, benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung.
Die Teilnahmeberechtigung wird entweder von den Arbeitsagenturen bzw. den Jobcentern oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. ausgestellt.
- Personen mit Leistungsbezug:
Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater des Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit Hotline: 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei), Kontaktformular - Bundesagentur für Arbeit, - Beschäftigte ohne Leistungsbezug:
Sie können sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden. Schicken Sie hierfür eine E-Mail an bsk.hamburg@bamf.bund.de
Weitere Informationen zu den Berufssprachkursen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Job-BSK: passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz