Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - Werde Sicherheitsbeauftragter

Inhalt/Beschreibung

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmerin und den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert weitere Kenntnisse im Arbeitsschutz. Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Die Befähigung sollte nach 3 bis maximal 5 Jahren wiederholt werden.

Schwerpunkte der Ausbildung nach DGUV Information 211-042:

  • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
  • Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Lernerfolgskontrolle
Lernziel

Das Ziel einer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Information 211-042 ist es, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren im Betrieb beizutragen. Sicherheitsbeauftragte lernen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unsichere Situationen zu identifizieren und Beschäftigte sowie Vorgesetzte für mögliche Risiken zu sensibilisieren. In ihrer unterstützenden Funktion im Arbeitsschutz helfen sie dabei, präventive Maßnahmen umzusetzen, ohne jedoch Weisungsbefugnis zu haben. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungskräften tragen sie dazu bei, eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung zu gestalten.

Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
keine Einschränkungen
Fachliche Zugangsvoraussetzungen

Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollen leitende Angestellte, Meister oder andere Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind.

Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sollten vorhanden sein.
 

Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

Es gibt keine speziellen gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Allerdings sollte die Person körperlich und geistig in der Lage sein, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und darauf hinzuweisen.


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Technische Zugangsvoraussetzungen

Keine Einschränkungen.

Zeitmuster
Vollzeit
Lehr- und Lernform
Präsenzveranstaltung
Abschlussart
Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
Nähere Bezeichnung des Abschlusses
DGUV Sicherheitsbeauftragter
Voraussichtliche Dauer
2 Tag(e)
Termin
Termine auf Anfrage
Mindest­teilnehmer­anzahl
3
Maximale Teilnehmerzahl
12
Teilnahmegebühr
550,00 €

zzgl. MwSt. Kaltgetränke, Kaffee, Tee und Mittagsverpflegung sind im Seminarpreis enthalten.

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Referenzen/Bemerkungen zum Kurs
Termine finden Sie auf unserer Internetseite.
Weitere Informationen im Internet
Themengebiet
Schlüsselqualifikationen / persönliche Kompetenzen

Bildungsanbieter

Coastal Minds GmbH

Internet
https://coastal-minds.com/
Bildungsanbieter-Infos
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Kontakt

Beatrice Seibert

Telefon
0381 26056330
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Veranstaltungsort

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Besucheranschrift
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18147 Rostock
Deutschland
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Nicht barrierefrei!
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Kurs aktualisiert am 06.02.2025, Datenbank-ID 00355385

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