BEM-BERATER (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Inhalt/Beschreibung
Für BEM-Verfahren gibt es eine gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX . Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen innerhalb eines Jahres oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
In der Praxis existieren viele Unsicherheiten und Vorbehalte zum BEM – auf beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Das macht die Umsetzung in der Praxis oft schwer. In vielen Fällen eignen sich die eingesetzten Instrumente (Anschreiben, Checklisten, Protokolle etc.) sowie die Form der Ansprache zwischen den Beteiligten nicht. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Ausbildung – in der Gestaltung einer angenehmen Kommunikation innerhalb eines BEM-Prozesses.
Nach dem Besuch dieses Seminars kannst Du das Fundament für ein erfolgreiches BEM-Konzept in Deinem Unternehmen legen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen lernst Du die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfährst, mit welchen praxiserprobten Maßnahmen Du die ersten Schritte zum BEM in Deinem Unternehmen erfolgreich umsetzen kannst.
Du erhältst im Rahmen der Ausbildung eine Einführung in die Grundlagen der wertschätzenden Kommunikation und erprobst die Anwendung der ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung in BEM-Prozessen. Zudem wirst Du mit umfassenden Vorlagen und Gesprächsleitfäden ausgestattet, um sensible Situationen gekonnt zu meistern.
Du lernst wichtige Hintergründe zu Ursachen von psychischen und physischen Arbeitsunfähigkeiten kennen. So fällt es Dir in der Praxis leichter, auf bestimmte Problemkonstellationen zu reagieren.
Für die Unternehmen und Verwaltungen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter in der heutigen Arbeitsmarktsituation zunehmend an Bedeutung. Ein gut funktionierendes Betriebliches Eingliederungsmanagement wird Dich und Dein Unternehmen / Deine Verwaltung erfolgreich dabei unterstützen, alle Mitarbeiter langfristig und dauerhaft einsetzen zu können.
- Lernziel
Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist neben dem Betrieblichen Arbeitsschutz und der Betrieblichen Gesundheitsförderung ein Handlungsfeld im BGM.
Die gesetzliche Verankerung der drei Elemente des BGM ist unterschiedlich: Es existieren verpflichtende und freiwillige Anteile für ArbeitgeberInnen und Beschäftigte.
- Der Betriebliche Arbeitsschutz ist in Deutschland eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für die Arbeitgeber sowie für die Beschäftigten.
- Das BEM ist für die Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SGB IX Pflicht, für die Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig.
- Die Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V verpflichtet die Krankenkassen in Kooperation mit den Unfallversicherungen zu gesundheitsfördernden Maßnahmen. Dies ist für die Unternehmen und auch für die Beschäftigten freiwillig.
Alle drei Handlungsfelder zielen auf die Verbesserung bzw. Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. Dabei spielen die unterschiedlichen betrieblichen Akteure die entscheidende Rolle für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen.
Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Herangehensweisen zu stärken, um eine tragfähige Grundlage für das gemeinsame Vorgehen zu schaffen, wodurch Lösungen für kompetenzgerechte Arbeitsplätze im Unternehmen für die BEM-Berechtigten gefunden werden können.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- berufsbegleitend, Teilzeit
- Lehr- und Lernform
- Blended Learning
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Nähere Bezeichnung des Abschlusses
- Weiterbildungsnachweis
- Voraussichtliche Dauer
- 2 Tag(e)
- Termin
- 17.06.2024 - 18.06.2024
- Anmeldeende
- 14.06.2024
- Mindestteilnehmeranzahl
- 7
- Maximale Teilnehmerzahl
- 15
- Teilnahmegebühr
- 990,00 €
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Fördermöglichkeiten
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Gesundheit, Pflege und Medizin
Bildungsanbieter
AHAB-Akademie GmbH
- Internet
- a:449421/cs_id:339377https://www.ahab-akademie.de
- Bildungsanbieter-Infos
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Kontakt
AHAB-Akademie Kundenservice
Kundenservice
- Telefon
- +4930986019970
- kundenservice(at)ahab-akademie.deKontaktformular
- Internet
- https://www.ahab-akademie.de/https://www.ahab-akademie.de/
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
AHAB-Akademie GmbH
Technologiepark Warnemünde GmbH
- Besucheranschrift
- Friedrich-Barnewitz-Straße 5
18119 Rostock
Deutschland - Google Maps
- Telefon
- +4930986019970
- kundenservice(at)ahab-akademie.deKontaktformular
- Internet
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Kurs aktualisiert am 20.02.2024, Datenbank-ID 00339377