Allgemeiner Integrationskurs A1/A2/B1
- Inhalt/Beschreibung
Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.
Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
- Lernziel
Vermittlung von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- Präsenzveranstaltung
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Nähere Bezeichnung des Abschlusses
- Zertifikat Integrationskurs/ "Deutsch-Test für Zuwanderer" /"Leben in Deutschland"/B1
- Voraussichtliche Dauer
- 7 Monat(e)
- Termin
- Termine auf Anfrage
- Mindestteilnehmeranzahl
- 8
- Maximale Teilnehmerzahl
- 15
- Teilnahmegebühr
- Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Fördermöglichkeiten
- auf Anfrage
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Sprache
Bildungsanbieter
Deutsche Akademie e. V.
Institut für internationale Zusammenarbeit
- Internet
- a:4262/cs_id:297817http://www.deakadem.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
Kontakt
Maria Kalinin
Ansprechspartnerin
- Telefon
- 0381 6009581
- deakadem(at)freenet.deKontaktformular
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001
Veranstaltungsort
Deutsche Akademie e. V.
Institut für internationale Zusammenarbeit
- Besucheranschrift
- Ernst-Barlach-Straße 9
18055 Rostock
Deutschland - Google Maps
- Telefon
- 0381 60095-81
- Fax
- 0381 461397-43
- deakadem(at)freenet.deKontaktformular
- Internet
- a:4262/cs_id:297817http://www.deakadem.de
Kurs aktualisiert am 29.03.2023, Datenbank-ID 00297817