Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte
- Inhalt/Beschreibung
Die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die gemäß §43b und §53b SGB XI einmal jährlich 16 Stunden umfasst.
Die Fortbildung kann in verschiedenen Formaten, wie Präsenzseminaren oder Online-Kursen, absolviert werden und trägt dazu bei, dass Betreuungskräfte kompetent und motiviert arbeiten können, indem sie stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und gesetzlichen Vorgaben bleiben.
Unser Team führt dich praxisnah und aktuell durch die Fortbildung und gestaltet das Seminar gern individuell nach deinen Wünschen. An allen Fortbildungstagen findet reger Erfahrungsaustausch statt - auch zu Neuerungen im Betreuungsrecht. Neben den individuell vereinbarten Themen bieten wir dir natürlich auch praxisrelevante Inhalte, aus denen du auswählen kannst.
- Lernziel
Ziel dieser Fortbildung ist die Aktualisierung und Erweiterung des Fachwissens, die Reflexion der beruflichen Praxis sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität. Die Inhalte reichen von Kommunikation und Ethik in der Pflegeunterstützung über den Umgang mit demenziellen Erkrankungen bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
Betreuungskräfte sind nach §43b und §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen.
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- Blended Learning
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Voraussichtliche Dauer
- 2 Tag(e)
- Termin
- Termine auf Anfrage
- Mindestteilnehmeranzahl
- 3
- Maximale Teilnehmerzahl
- 12
- Teilnahmegebühr
- 130,00 €
130,00 € pro Tag. Die Kosten für die zweitägige Fortbildung übernimmt der Träger, bei dem die Betreuungskräfte beschäftigt sind, oder sie werden privat bezahlt. Privatpersonen haben die Möglichkeit, die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte durch verschiedene Förderprogramme unterstützen zu lassen. Dazu gehören das Qualifizierungschancengesetz, das bis zu 100 % der Weiterbildungskosten abdecken kann, sowie das Aufstiegs-BAföG.
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Fördermöglichkeiten
- Aufstiegs-BAföG
- auf Anfrage
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Gesundheit, Pflege und Medizin
Bildungsanbieter
S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH
Schulungszentrum und Systemhaus
- Internet
- a:3473/cs_id:368012http://www.sundat.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
Kontakt
Ilona Kühmstedt
- Telefon
- 0381/2429256
- ikuehmstedt(at)sundat.deKontaktformular
- Internet
- https://www.sundat.de/adahttps://www.sundat.de/ada
Angela Hehl
- Telefon
- 0381/2429294
- ahehl(at)sundat.deKontaktformular
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH
Schulungszentrum und Systemhaus
- Besucheranschrift
- Freiligrathstraße 14
18055 Rostock
Deutschland - Google Maps
- Telefon
- 0381/2429230
- Fax
- 0381 2429-30
- info(at)sundat.deKontaktformular
- Internet
- a:3473/cs_id:368012http://www.sundat.de
Kurs aktualisiert am 19.08.2025, Datenbank-ID 00368012