Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

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Inhalt/Beschreibung

Die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die gemäß §43b und §53b SGB XI einmal jährlich 16 Stunden umfasst.

Die Fortbildung kann in verschiedenen Formaten, wie Präsenzseminaren oder Online-Kursen, absolviert werden und trägt dazu bei, dass Betreuungskräfte kompetent und motiviert arbeiten können, indem sie stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und gesetzlichen Vorgaben bleiben.

Unser Team führt dich praxisnah und aktuell durch die Fortbildung und gestaltet das Seminar gern individuell nach deinen Wünschen. An allen Fortbildungstagen findet reger Erfahrungsaustausch statt - auch zu Neuerungen im Betreuungsrecht. Neben den individuell vereinbarten Themen bieten wir dir natürlich auch praxisrelevante Inhalte, aus denen du auswählen kannst.

Lernziel

Ziel dieser Fortbildung ist die Aktualisierung und Erweiterung des Fachwissens, die Reflexion der beruflichen Praxis sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität. Die Inhalte reichen von Kommunikation und Ethik in der Pflegeunterstützung über den Umgang mit demenziellen Erkrankungen bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
keine Einschränkungen
Fachliche Zugangsvoraussetzungen

Betreuungskräfte sind nach §43b und §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen.

Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen


Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
Technische Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen

Zeitmuster
Vollzeit
Lehr- und Lernform
Blended Learning
Abschlussart
Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
Voraussichtliche Dauer
2 Tag(e)
Termin
Termine auf Anfrage
Mindest­teilnehmer­anzahl
3
Maximale Teilnehmerzahl
12
Teilnahmegebühr
130,00 €

130,00 € pro Tag. Die Kosten für die zweitägige Fortbildung übernimmt der Träger, bei dem die Betreuungskräfte beschäftigt sind, oder sie werden privat bezahlt. Privatpersonen haben die Möglichkeit, die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte durch verschiedene Förderprogramme unterstützen zu lassen. Dazu gehören das Qualifizierungschancengesetz, das bis zu 100 % der Weiterbildungskosten abdecken kann, sowie das Aufstiegs-BAföG.

Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen im Internet

auf der Internetseite des Bildungsanbieters

Themengebiet
Gesundheit, Pflege und Medizin

Bildungsanbieter

S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH

Schulungszentrum und Systemhaus

Internet
http://www.sundat.de
Bildungsanbieter-Infos
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Kontakt

Ilona Kühmstedt

Telefon
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Internet
https://www.sundat.de/ada

Angela Hehl

Telefon
0381/2429294
Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiter­bildungs­förderungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern
anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV

Veranstaltungsort

S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH

Schulungszentrum und Systemhaus

Besucheranschrift
Freiligrathstraße 14
18055 Rostock
Deutschland
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Fax
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Kurs aktualisiert am 19.08.2025, Datenbank-ID 00368012

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