Probenahme von Klärschlamm und Boden nach AbfKlärV - Sachkundenachweis
- Inhalt/Beschreibung
Grundlagen, Anwendungsbereich, Anforderungen
- Gesetze und Regelwerke, Fachmodul Abfall, Arbeitshilfen und Materialien
- Klärschlammverordnung (AbfklärV)
- Begriffsbestimmungen Klärschlamm, Aufbringen von Klärschlamm
Planung der Probenahme Klärschlamm und Boden
- Probenahmestrategie, Repräsentativität der Probenahme, Probenauswahl
Durchführung der Probenahme
- Klärschlamm - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport
- Boden - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenahmestellen und Beprobungstiefen, Probenbehandlung, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport,
Dokumentation
häufige Fehlerquellen
Qualitätssicherung
Praktischer Teil – Probenahme von Klärschlamm (als Video)
- Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport, Nachbereitung, Dokumentation (Probenahmeprotokoll), häufige Fehlerquellen
- Lernziel
In dieser Probenehmerschulung geht es um die Probenahme vom Klärschlamm. Klärschlämme sind bei der Abwasserreinigung anfallende Abfälle zur Verwertung bzw. Entsorgung. Die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft regelte früher die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV). Seit dem 01.01.2015 gelten für Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV), welche die Kennzeichnung, die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte und die Seuchen- und Phytohygiene regelt. Im Juni 2017 mit der neuen Klärschlammverordnung (Harmonisierung der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV)) wurden u.a. Grenzwerte und Analytik neu festgelegt. Änderungen wurden bei folgenden Punkten vorgenommen: Probenahme, Untersuchungsparameter, Grenzwerte, Untersuchungshäufigkeit, Ausbringungsmengen, Ausbringungssperrzeiten, externe Qualitätssicherung. Dies hat Auswirkungen auf die Untersuchung, Deklaration und Entsorgung von Klärschlamm und Boden.
In mehreren abfallrechtlichen Verordnungen ist festgelegt, dass bestimmte Untersuchungen, darunter insbesondere solche zur chemischen Zusammensetzung von Abfällen, so auch Klärschlamm, von dafür notifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem „Fachmodul Abfall“ vollständig erfüllt. Dazu zählt auch die Probenahme.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
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- Technische Zugangsvoraussetzungen
Online via MS Teams
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- E-Learning
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Voraussichtliche Dauer
- 6 Stunde(n)
- Termin
- 13.03.2026
- Bemerkungen zum Termin
- 09:00 - 14:30 Uhr
- Mindestteilnehmeranzahl
- 10
- Maximale Teilnehmerzahl
- 25
- Teilnahmegebühr
- 400,00 €
Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €
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- Dozent
- Dr. Thorsten Spirgath, Diplom-Geologe mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Begutachtung im Rahmen der Akkreditierungspraxis
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
Bildungsanbieter
NORDUM GmbH
- Internet
- a:3745/cs_id:370542https://www.nordum-akademie.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
Veranstaltungsort
NORDUM GmbH
- Besucheranschrift
- Neubrandenburger Straße 51
18196 Dummerstorf OT Kessin
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Kurs aktualisiert am 01.10.2025, Datenbank-ID 00370542