Probenahme von Klärschlamm und Boden nach AbfKlärV - Sachkundenachweis

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Inhalt/Beschreibung

Grundlagen, Anwendungsbereich, Anforderungen

  • Gesetze und Regelwerke, Fachmodul Abfall, Arbeitshilfen und Materialien
  • Klärschlammverordnung (AbfklärV)
  • Begriffsbestimmungen Klärschlamm, Aufbringen von Klärschlamm

Planung der Probenahme Klärschlamm und Boden

  • Probenahmestrategie, Repräsentativität der Probenahme, Probenauswahl

Durchführung der Probenahme

  • Klärschlamm - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport
  • Boden - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenahmestellen und Beprobungstiefen, Probenbehandlung, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport,

Dokumentation

häufige Fehlerquellen

Qualitätssicherung

Praktischer Teil – Probenahme von Klärschlamm (als Video)

  • Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport, Nachbereitung, Dokumentation (Probenahmeprotokoll), häufige Fehlerquellen
Lernziel

In dieser Probenehmerschulung geht es um die Probenahme vom Klärschlamm. Klärschlämme sind bei der Abwasserreinigung anfallende Abfälle zur Verwertung bzw. Entsorgung. Die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft regelte früher die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV). Seit dem 01.01.2015 gelten für Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV), welche die Kennzeichnung, die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte und die Seuchen- und Phytohygiene regelt. Im Juni 2017 mit der neuen Klärschlammverordnung (Harmonisierung der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV)) wurden u.a. Grenzwerte und Analytik neu festgelegt. Änderungen wurden bei folgenden Punkten vorgenommen: Probenahme, Untersuchungsparameter, Grenzwerte, Untersuchungshäufigkeit, Ausbringungsmengen, Ausbringungssperrzeiten, externe Qualitätssicherung. Dies hat Auswirkungen auf die Untersuchung, Deklaration und Entsorgung von Klärschlamm und Boden.

In mehreren abfallrechtlichen Verordnungen ist festgelegt, dass bestimmte Untersuchungen, darunter insbesondere solche zur chemischen Zusammensetzung von Abfällen, so auch Klärschlamm, von dafür notifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem „Fachmodul Abfall“ vollständig erfüllt. Dazu zählt auch die Probenahme.

Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
keine Einschränkungen
Fachliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen

Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen


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Technische Zugangsvoraussetzungen

Online via MS Teams

Zeitmuster
Vollzeit
Lehr- und Lernform
E-Learning
Abschlussart
Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
Voraussichtliche Dauer
6 Stunde(n)
Termin
13.03.2026
Bemerkungen zum Termin
09:00 - 14:30 Uhr
Mindest­teilnehmer­anzahl
10
Maximale Teilnehmerzahl
25
Teilnahmegebühr
400,00 €

Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €

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Dozent
Dr. Thorsten Spirgath, Diplom-Geologe mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Begutachtung im Rahmen der Akkreditierungspraxis
Weitere Informationen im Internet

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Themengebiet
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

Bildungsanbieter

NORDUM GmbH

Internet
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Kontakt

Dr. Jeanette Holz

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Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiter­bildungs­förderungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern

Veranstaltungsort

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Kurs aktualisiert am 01.10.2025, Datenbank-ID 00370542

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