Seminar: Minijobber im Lohn
- Inhalt/Beschreibung
134 Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie – wer hat die Zeit, das alles zu lesen?
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn – und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze – auf 603 € monatlich. Mit dieser Änderung ergeben sich zahlreiche neue Fragen und Fallstricke in der Lohnabrechnung von Minijobbern.
In unserem kompakten Online-Seminar erhalten Sie in nur 2 Stunden das Wesentliche zur rechtssicheren Abrechnung geringfügig Beschäftigter – praxisnah, verständlich und mit zahlreichen Beispielen aus dem Kanzleialltag.
So sparen Sie wertvolle Zeit für eigene Recherchen, vermeiden Fehler bei der Beurteilung von Minijobs und können sich bei Betriebsprüfungen der DRV sicher fühlen. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Expertin bzw. unseren Experten zu stellen.
Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:
- Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
- Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
- Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
- Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
- Minijobber und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
- Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
- Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
- Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
- RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
- Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
- Übergangsrecht ab Januar 2026?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2025 sv-pflichtig mit 600 € im Monat waren, ab Januar 2026?
- Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?
- Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
- Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
- Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
- Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
- Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
Dies ist Kooperationsseminar mit dem Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft, Berlin.
- Lernziel
Nach dem Seminar können Sie Minijobs ab 2026 rechtssicher abrechnen und korrekt beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Sie erkennen typische Fehlerquellen, vermeiden Sozialversicherungsrisiken und sind besser auf Betriebsprüfungen vorbereitet.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- berufsbegleitend, Teilzeit
- Lehr- und Lernform
- E-Learning
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Voraussichtliche Dauer
- 2 Stunde(n)
- Termin
- 06.05.2026
- Anmeldeende
- 06.05.2026
- Bemerkungen zum Termin
- 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
- Mindestteilnehmeranzahl
- 10
- Maximale Teilnehmerzahl
- 200
- Teilnahmegebühr
- 135,00 €
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Dozent
- Jörg Romanowski
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Recht, Steuern, Finanzen, Controlling
Bildungsanbieter
Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern gGmbH
- Internet
- a:3699/cs_id:382273https://www.stb-bildungsinstitut.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
Kontakt
Florian Probst
Referent für Aus- und Weiterbildung
- Telefon
- 0381 77 99 98 00
- Probst(at)stb-bildungsinstitut.de Kontaktformular
- Internet
- https://www.stb-bildungsinstitut.de/https://www.stb-bildungsinstitut.de/
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern gGmbH
- Besucheranschrift
- Ostseeallee 40
18107 Rostock
Deutschland - Google Maps
- barrierefreier Zugang
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- Telefon
- 0381 77 99 98 00
- Fax
- 0381 77 99 98 08
- info(at)stb-bildungsinstitut.de Kontaktformular
- Internet
- a:3699/cs_id:382273https://www.stb-bildungsinstitut.de
Kurs aktualisiert am 27.04.2026, Datenbank-ID 00382273
