Seminar: Minijobber im Lohn

0381 77 99 98 00
Telefonisch Kontakt zum Bildungsanbieter aufnehmen.
Anfragen
Online eine Anfrage an den Bildungsanbieter stellen.
Merken
Kurs auf den Merkzettel setzen.
Kurs auf den Merkzettel setzen.
Inhalt/Beschreibung

134 Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie – wer hat die Zeit, das alles zu lesen?

Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn – und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze – auf 603 € monatlich. Mit dieser Änderung ergeben sich zahlreiche neue Fragen und Fallstricke in der Lohnabrechnung von Minijobbern.

In unserem kompakten Online-Seminar erhalten Sie in nur 2 Stunden das Wesentliche zur rechtssicheren Abrechnung geringfügig Beschäftigter – praxisnah, verständlich und mit zahlreichen Beispielen aus dem Kanzleialltag.

So sparen Sie wertvolle Zeit für eigene Recherchen, vermeiden Fehler bei der Beurteilung von Minijobs und können sich bei Betriebsprüfungen der DRV sicher fühlen. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Expertin bzw. unseren Experten zu stellen.

Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:

  • Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
  • Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
  • Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
  • Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
  • Minijobber und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
  • Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
  • Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
  • Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
  • RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
  • Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
  • Übergangsrecht ab Januar 2026?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2025 sv-pflichtig mit 600 € im Monat waren, ab Januar 2026?
  • Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?
  • Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
  • Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
  • Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
  • Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
  • Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?

Dies ist Kooperationsseminar mit dem Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft, Berlin.

Lernziel

Nach dem Seminar können Sie Minijobs ab 2026 rechtssicher abrechnen und korrekt beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Sie erkennen typische Fehlerquellen, vermeiden Sozialversicherungsrisiken und sind besser auf Betriebsprüfungen vorbereitet.

Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
keine Einschränkungen
Fachliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen

Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen


Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
Technische Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen

Zeitmuster
berufsbegleitend, Teilzeit
Lehr- und Lernform
E-Learning
Abschlussart
Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
Voraussichtliche Dauer
2 Stunde(n)
Termin
06.05.2026
Anmeldeende
06.05.2026
Bemerkungen zum Termin
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mindest­teilnehmer­anzahl
10
Maximale Teilnehmerzahl
200
Teilnahmegebühr
135,00 €

Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
Dozent
Jörg Romanowski
Weitere Informationen im Internet

auf der Internetseite des Bildungsanbieters

Themengebiet
Recht, Steuern, Finanzen, Controlling

Bildungsanbieter

Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern gGmbH

Internet
https://www.stb-bildungsinstitut.de
Bildungsanbieter-Infos
Bildungsanbieter-Infos

Kontakt

Florian Probst

Referent für Aus- und Weiterbildung

Telefon
0381 77 99 98 00
Internet
https://www.stb-bildungsinstitut.de/
Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiter­bildungs­förderungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern
anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV

Veranstaltungsort

Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern gGmbH

Besucheranschrift
Ostseeallee 40
18107 Rostock
Deutschland
barrierefreier Zugang
barrierefreier Zugang
Telefon
0381 77 99 98 00
Fax
0381 77 99 98 08
Internet
https://www.stb-bildungsinstitut.de

Fanden Sie die Kursbeschreibung hilfreich?

Kurs aktualisiert am 27.04.2026, Datenbank-ID 00382273

Kontaktdaten öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de