Meister-Extra in MV

Was wird gefördert?

Mit dem Meister-Extra wird das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation gewürdigt. Der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern soll gestärkt werden. Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie.

 

Wer wird gefördert?

Alle Meister/innen, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d. h. Handwerksmeister/innen nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister/innen. Nicht gefördert werden Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Techniker/innen sowie Meister/innen außerhalb von Handwerk und Industrie (HoGa, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft usw.).

Meisterprüfungs-Zeugnis©Lothar Drechsel - stock.adobe.com

Wie wird gefördert?

Das Meister-Extra wird für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Für die bestandene Meisterprüfung kann jede/r erfolgreiche Absolvent/in eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolvent/innen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung für das Meister-Extra erfolgt über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Die Kontaktdaten der Kammern stehen auf dem Regierungsportal MV zur Verfügung. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).

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