Meister-Extra in MV
Was wird gefördert?
Mit dem Meister-Extra wird das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation gewürdigt. Der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern soll gestärkt werden. Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie.
Wer wird gefördert?
Alle Meister/innen, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d. h. Handwerksmeister/innen nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister/innen. Nicht gefördert werden Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Techniker/innen sowie Meister/innen außerhalb von Handwerk und Industrie (HoGa, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft usw.).

Wie wird gefördert?
Das Meister-Extra wird für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Für die bestandene Meisterprüfung kann jede/r erfolgreiche Absolvent/in eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolvent/innen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Die Kontaktdaten und die Antragsformulare stehen auf dem Regierungsportal MV zur Verfügung. Das jeweilige Formular ist vollständig ausgefüllt per Post oder Mail an die zuständige Kammer zu senden. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).
