Berufliche Höherqualifizierung stärken: Der neue Gesetzentwurf zum Aufstiegs-BAföG

Modernisiertes AFBG: Bundesregierung legt neuen Reformentwurf vor

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) brachte am 20. April 2026 den Referentenentwurf für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBGÄndG) auf den Weg. Die Vorlage strebt eine spürbare Entlastung der Teilnehmenden an beruflichen Fortbildungen an, verbessert die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden und stärkt die Anreize für eine betriebliche Mitfinanzierung. Das parlamentarische Verfahren steht derzeit noch aus.

Entlastung bei Fortbildungskosten und verbesserter Darlehenserlass

Der Entwurf sieht im Kern eine Erhöhung des sogenannten Maßnahmenbeitrags vor, um den gestiegenen Preisen für Lehrgänge, Prüfungen und Materialien entgegenzuwirken. Die maximale Kreditobergrenze für diese Aufwendungen soll von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Zusätzlich verringert sich die finanzielle Belastung nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung. Der Erlass des KfW-Darlehens soll sich von derzeit 50 auf 60 Prozent erhöhen. Diese Regelung fungiert als bewährter Anreiz, die Qualifikation erfolgreich zu beenden, und verbessert die finanzielle Bilanz für Absolventinnen und Absolventen erheblich.

Stärkung betrieblicher Anreize und familiärer Unterstützung

Eine strukturelle Neuerung betrifft das Verhältnis zwischen betrieblicher und staatlicher Förderung. Finanzielle Zuschüsse von Arbeitgebern werden künftig nicht mehr auf den staatlichen Maßnahmenbeitrag angerechnet. Bislang reduzierte jede Hilfe des Betriebs den staatlichen Förderanspruch, was Arbeitgeber häufig von freiwilligen Beiträgen abhielt. Diese Änderung folgt einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Februar 2022 und soll das betriebliche Engagement in der Weiterbildung intensivieren.

Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende mit Betreuungspflichten eine verbesserte finanzielle Absicherung in Voll- und Teilzeitfortbildungen. Die genauen Förderparameter werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren präzisiert. Zudem enthält der Entwurf juristische Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Förderung sowie zur Zulassung von Bildungsträgern.

Historischer Hintergrund und statistische Entwicklung

Das seit 1996 bestehende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – umgangssprachlich auch als »Aufstiegs-BAföG« bekannt – unterstützt die berufliche Qualifizierung in über 700 Richtungen, darunter Abschlüsse für Meister, Techniker oder Erzieher. Im Jahr 2024 nahmen bundesweit rund 189.700 Personen diese Leistungen in Anspruch, was nahezu dem Niveau des Vorjahres entspricht. Die Gesamtförderung stieg parallel um 1,8 Prozent auf rund 1,083 Milliarden Euro. Den größten Anteil bildeten angehende Erzieherinnen und Erzieher mit rund 55.200 Geförderten, gefolgt von Industriemeistern Metall und Wirtschaftsfachwirten.

Der aktuelle Entwurf greift die Ziele eines fast wortgleichen Kabinettsbeschlusses aus dem Juli 2024 wieder auf. Jene Vorlage scheiterte in der vergangenen Wahlperiode nach dem Ende der damaligen Regierungskoalition am parlamentarischen Diskontinuitätsprinzip, das nicht verabschiedete Gesetze mit dem Ende einer Legislaturperiode verfallen lässt.

Quelle: BildungsSpiegel


veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
30.11.-0001

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