KfW-Studienkredit
Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während Ihres Studiums.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können die Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Der Studienkredit kann für Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitende Studiengänge beantragt werden. Auch Fernstudiengänge sind möglich.
Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und mit dem KfW-Bildungskredit.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kann, wer:
- mindestens 18 und höchstens 44 Jahre alt ist,
- einen Bachelor-, Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder eine Promotion anstrebt,
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studiert,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und einen Wohnsitz in Deutschland hat oder
- EU-Bürger/in ist und seit drei Jahren in Deutschland lebt oder dessen Familienangehörige EU-Bürger/in sind und die Meldeadresse in Deutschland haben.
Wie wird gefördert?
Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 Euro und höchstens 650 Euro im Monat - ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen. Der Zinssatz ist variabel und wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag auf ein Studienkredit kann im Online-Kreditportal der KfW ausgefüllt, ausgedruckt und bei einem Vertriebspartner abgegeben werden. Vertriebspartner sind Studentenwerke und Banken.