Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Das Bundesverkehrsministerium unterstützt Besatzungsmitglieder in Unternehmen der gewerblichen Binnenschifffahrt mit einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Durch die Weiterbildungsförderung soll die Qualifizierung des Personals gestärkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt erhöht und zur Erhöhung der Sicherheit und dem Schutz des menschlichen Lebens beigetragen werden.
Was wird gefördert?
Freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen für Besatzungsmitglieder, zum Beispiel
- Kenntnisse, die für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind,
- Kenntnisse über den kaufmännischen Betrieb eines Unternehmens in der Binnenschifffahrt,
- Kenntnisse in der Anwendung neuer digitaler Methoden und Techniken oder
- Kenntnisse zu Umweltschutz, Abfallrecht und Gefahrgutrecht.
Nicht förderfähig sind verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Binnenschifffahrtsunternehmen mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen.
Wie wird gefördert?
Die Weiterbildungsmaßnahmen können mit 50 Prozent (für mittlere Unternehmen 60% und für kleine Unternehmen 70%) der in Rechnung gestellten Lehrgangsgebühren gefördert werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten.
Unterschreiten die Ausgaben für die Weiterbildung inklusive Reisekosten 300 €, wird keine Zuwendung gewährt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag reichen Sie vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf den Webseiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Verfügung.