Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Mit diesem Förderprogramm werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die die branchenbezogene Qualifizierung ihrer Beschäftigten vorantreiben.

 

Was wird gefördert?

Unternehmen können einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Diese Themenbereiche werden finanziert:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und -ökonomie
  • allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • praktische Übungen und Fahrtrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • digitale Instrumente und Informationstechnologie.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Maßnahmekatalog

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden zu jeweils mindestens 45 Minuten umfassen. Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmenden sind persönlich oder bei zeitgleicher virtueller Verknüpfung anwesend (persönliche oder gleichzeitige virtuelle Präsenz).

Nicht förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift verbindlich vorgeschrieben sind.

LKW auf Autobahn©industrieblick - stock.adobe.com

Wer wird gefördert?

Förderanträge können Unternehmen stellen, die

  • gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr betreiben bzw.
  • Halter oder Eigentümer mindestens eines in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden:

  • bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 1.050 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für kleine Unternehmen.
  • bis zu 60% der förderfähigen Kosten, max. 900 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für mittlere Unternehmen.
  • bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 750 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für andere Antragsteller.

Der Höchstbetrag umfasst 2 Mio. Euro je Maßnahme in einem Unternehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Förderanträge können ausschließlich online über das eService-Portal beim Bundesamt für Güterverkehr(BAG)gestellt werden.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und zwischen dem 16.01. und dem 30.11. des Jahres gestellt werden, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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