Weiterbildung während Kurzarbeit

Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.

Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit fördert durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten die berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe dieser beruflichen Weiterbildungsförderung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen.

Puzzleteile fügen sich zusammen durch Qualifizierung währen Kurzarbeit©vegefox.com - stock.adobe.com

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich Ermessensleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Die Weiterbildung von Beschäftigten kann nur gefördert werden, wenn:

  • die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden dauert,
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind und
  • der Arbeitgeber nicht auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Weiterbildung verpflichtet ist.

Wie wird während Kurzarbeit gefördert?

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen (Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich) kann die Gutscheininhaberin bzw. der Gutscheininhaber diesen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger einlösen.

Beschäftigte lernen während Kurzarbeit©jackfrog - stock.adobe.com

Wie ist das Antragsverfahren?

Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit zugehen.

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort.
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).

Ansprechpartner für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service (AGS).
Hotline: 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Übersicht zusammengefasst.

Beratungsangebot öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de