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Neues aus der Förderlandschaft - Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes

Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, Bildungsfreistellung für ihre Weiterbildung zu nutzen. Der Landtag MV hat im Dezember 2020 eine Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen. Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.

In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.
Bildungsfreistellung©fotomek - stock.adobe.com

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