Letzte Aktualisierung: 07.09.2010
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Im Rahmen des Programms Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.
Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den
Die folgenden Angaben sind aus dem Merkblatt des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns entnommen.
Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung für Existenzgründer.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
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Die Zuschüsse werden in Form von Bildungsschecks in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die verbindlichen Förderhöchstgrenzen sind wie folgt festgelegt:
| Nr. | Bezeichnung des Bildungsschecks | max. Zuschuss in EUR |
Eigenanteil in EUR |
| 01 | Grundkurs | 312,00 | 78,00 |
| Spezialkurse (max. 5 Stück) | |||
| 02 | Verkauf und Vertrieb | 52,00 | 13,00 |
| 03 | Gesellschafts- und Firmenrecht | 52,00 | 13,00 |
| 04 | Gründungsplanung | 52,00 | 13,00 |
| 05 | EDV im Unternehmen | 52,00 | 13,00 |
| 06 | Marketing/Nutzung neuer Medien | 52,00 | 13,00 |
| 07 | Büro-/Arbeitsorganisation | 52,00 | 13,00 |
| 08 | Rechnungswesen/EDV | 52,00 | 13,00 |
| 09 | Controlling | 52,00 | 13,00 |
| 10 | Steuern und Abgaben | 52,00 | 13,00 |
| 11 | Versicherungen und Absicherung | 52,00 | 13,00 |
| 12 | Umgang mit Beratern und Banken | 52,00 | 13,00 |
| 13 | Vertragsrecht | 52,00 | 13,00 |
| 14 | Arbeitsrecht | 52,00 | 13,00 |
| 15 | Individuell zu vereinbaren | 52,00 | 13,00 |
| 16 | Begleitung und Beratung *) | 400,00/Tag | 100,00/Tag |
| 17 | Beratung technologieorientierter Gründungen *) |
400,00/Tag | 100,00/Tag |
*) grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Beratungsleistungen zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Die Antragstellung, Bescheiderstellung und die Ausgabe der Bildungsschecks erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, in dem ein Bildungsbedarf zu begründen ist, bei den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern.
Die Richtlinie im Wortlaut zum Download finden Sie hier.
Informationen zu aktuellen Weiterbildungsangeboten finden Sie für Ihre Region unter:
Info für Bildungsdienstleister: den Vordruck „Sammelbeleg“ finden Sie auf dem
Internet-Auftritt des
Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns.
(Bearbeitungsstand: 27. Januar 2009)