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Letzte Aktualisierung: 07.09.2010

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Bildungsschecks

Im Rahmen des Programms Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.

Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den

  • Bildungsschecks für Unternehmen (nähere Infos) und den
  • Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründer/-innen.

Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründer/-innen

Die folgenden Angaben sind aus dem Merkblatt des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns entnommen.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Was wird gefördert?

Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung für Existenzgründer.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
    • allgemeine Grundlagen
    • Risikominimierung
    • Überblick über Steuern und Abgaben
    • Finanzierung und öffentliche Mittel
    • Unternehmensentwicklung
    • Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
    • Markterschließung
    • notwendige Verträge
    • Einführung in das Rechnungswesen
    • Vorbereitung auf Kreditgespräche
    • Unternehmerpersönlichkeit
  • max. 5 Spezialkurse für je 8 Unterrichtsstunden, in denen weitergehende Einzelthemen behandelt werden
    (s. u.),
  • eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen Gründungen max. 4 Tagewerke), wenn durch den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Der Existenzgründer muss durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen.
  • Antragstellende Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern,
  • die zukünftige Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Grund- und Spezialkurse müssen bei anerkannten Bildungsdienstleistern durchgeführt werden.
  • Schecks für die Beratung und Begleitung können ausschließlich bei Beratern, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet sind, zur Begleichung der Rechnung eingereicht werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse werden in Form von Bildungsschecks in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die verbindlichen Förderhöchstgrenzen sind wie folgt festgelegt:

Nr. Bezeichnung des Bildungsschecks max. Zuschuss
in EUR
Eigenanteil
in EUR
01 Grundkurs 312,00 78,00
  Spezialkurse (max. 5 Stück)    
02 Verkauf und Vertrieb 52,00 13,00
03 Gesellschafts- und Firmenrecht 52,00 13,00
04 Gründungsplanung 52,00 13,00
05 EDV im Unternehmen 52,00 13,00
06 Marketing/Nutzung neuer Medien 52,00 13,00
07 Büro-/Arbeitsorganisation 52,00 13,00
08 Rechnungswesen/EDV 52,00 13,00
09 Controlling 52,00 13,00
10 Steuern und Abgaben 52,00 13,00
11 Versicherungen und Absicherung 52,00 13,00
12 Umgang mit Beratern und Banken 52,00 13,00
13 Vertragsrecht 52,00 13,00
14 Arbeitsrecht 52,00 13,00
15 Individuell zu vereinbaren 52,00 13,00
 
16 Begleitung und Beratung *) 400,00/Tag 100,00/Tag
17 Beratung technologieorientierter
Gründungen
*)
400,00/Tag 100,00/Tag

*) grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Beratungsleistungen zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

  • Der Eigenanteil darf nicht durch öffentliche Förderung bezuschusst werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Bildungsschecks besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung, Bescheiderstellung und die Ausgabe der Bildungsschecks erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, in dem ein Bildungsbedarf zu begründen ist, bei den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern.

Die Richtlinie im Wortlaut zum Download finden Sie hier.

Wer bietet die Qualifizierungsmaßnahmen an?

Informationen zu aktuellen Weiterbildungsangeboten finden Sie für Ihre Region unter: 


Ansprechpartner

Logo der IHK zu Neubrandenburg Ute Frasa
Tino Zimmermann
0395 5597–303
0395 5597–302
Logo der IHK zu Rostock Peter Volkmann
Fred Schneider
0381 338–201
0381 338–201
Logo der IHK zu Schwerin Frank Witt
Ulrike Fahden
Angret Mans
0385 5103–306
0385 5103–307
0385 5103–309
Logo der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern Christiane Schumacher
Ute Bölkow
Christian Schiffner
Regina Galitz
Michael Wiese
0381 4549–160
0381 4549–163
0395 5593–131
0395 5593–132
0395 5593–135
Logo der HWK Schwerin Norbert Burmeister
Wilfried Dobbertin
Birk Palitzsch
0385 7417–154
0385 7417–154
0385 7417–154

Info für Bildungsdienstleister: den Vordruck „Sammelbeleg“ finden Sie auf dem Internet-Auftritt des
Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns
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(Bearbeitungsstand: 27. Januar 2009)