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Letzte Aktualisierung: 03.02.2012

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Bildungsschecks

Im Rahmen des Programms Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.

Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den

  • Bildungsschecks für Unternehmen (nähere Infos) und den
  • Bildungsschecks zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Bildungsschecks zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Die folgenden Angaben sind aus dem Merkblatt des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns entnommen.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Was wird gefördert?

Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
    • allgemeine Grundlagen
    • Risikominimierung
    • Überblick über Steuern und Abgaben
    • Finanzierung und öffentliche Mittel
    • Unternehmensentwicklung
    • Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
    • Markterschließung
    • notwendige Verträge
    • Einführung in das Rechnungswesen
    • Vorbereitung auf Kreditgespräche
    • Unternehmerpersönlichkeit
  • max. 5 Spezialkurse für je 8 Unterrichtsstunden, in denen weitergehende Einzelthemen behandelt werden (s. u.).
  • eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen Gründungen und Unternehmensnachfolgen max. 4 Tagewerke), wenn durch den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Der Existenzgründer muss durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen.
  • Antragstellende Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
  • die zukünftige Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Grund- und Spezialkurse müssen bei staatlich anerkannten Bildungsdienstleistern durchgeführt werden.
  • NEU ab 01.01.2012! Schecks für die Beratung und Begleitung können für die ab dem 01.01.2012 bewilligten Bildungsschecks ausschließlich bei Beratern, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sind, zur Begleichung der Rechnung eingereicht werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse werden in Form von Bildungsschecks in Höhe von bis zu 80 % (für Studenten in Höhe von 90 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die verbindlichen Förderhöchstgrenzen sind wie folgt festgelegt:

Nr. Bezeichnung des Bildungsschecks max.
Zuschuss
in EUR
max. Zuschuss
für Studenten
in EUR
max.
Eigenanteil
in EUR
01 Grundkurs 312,00 351,00 78,00
18 Seminare zur Unternehmensnachfolge 312,00  351,00  78,00 
  Spezialkurse (max. 5 Stück)      
21 Rechnungswesen/Steuern und Abgaben/Controlling 156,00 175,50 39,00
22 Gesellschafts- und Firmenrecht/
Vertragsrecht/Arbeitsrecht
156,00 175,50 39,00
23 Gründungsplanung/Umgang mit
Beratern und Banken/Versicherungen
und Absicherung
156,00 175,50 39,00
24 Marketing/Nutzung neuer Medien/
Verkauf und Vertrieb
104,00 117,00 26,00
25 Büro-/Arbeitsorganisation 104,00 117,00 26,00
26 EDV/Telekommunikation 104,00 117,00 26,00
16 Begleitung und Beratung *) 400,00/Tag 450,00/Tag 100,00/Tag
17 Beratung technologieorientierter
Gründungen/ bei Unternehmensnachfolgen
*)
400,00/Tag 450,00/Tag 100,00/Tag

*) grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Beratungsleistungen zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

  • Der Eigenanteil darf nicht durch öffentliche Förderung bezuschusst werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Bildungsschecks besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung, Bescheiderstellung und die Ausgabe der Bildungsschecks erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, in dem ein Bildungsbedarf zu begründen ist, bei den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern.

Die Richtlinie im Wortlaut zum Download finden Sie hier.

Wer bietet die Qualifizierungsmaßnahmen an?

Informationen zu aktuellen Weiterbildungsangeboten finden Sie für Ihre Region unter: 

Ansprechpartner

Logo der IHK zu Neubrandenburg Ute Frasa
Tino Zimmermann
0395 5597–303
0395 5597–302
Logo der IHK zu Rostock Peter Volkmann
Fred Schneider
0381 338–201
0381 338–201
Logo der IHK zu Schwerin Ulrike Fahden
Angret Mans
Horst Misof
0385 5103–307
0385 5103–309
0385 5103–311
Logo der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern Christiane Schumacher
Ute Bölkow
Christian Schiffner
Regina Galitz
Michael Wiese
0381 4549–160
0381 4549–163
0395 5593–131
0395 5593–132
0395 5593–135
Logo der HWK Schwerin Norbert Burmeister
Wilfried Dobbertin
Birk Palitzsch
0385 7417–154
0385 7417–154
0385 7417–154

Info für Bildungsdienstleister: Hier finden Sie den Vordruck „Sammelbeleg“.