Bildungsfreistellung Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an den in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Bildungsveranstaltungen für die

  • berufliche Weiterbildung,
  • politische Weiterbildung oder
  • Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

 

Wer wird gefördert?

Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.

Für Auzubildende gilt der Freistellungsanspruch nur für die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig ist.

Weg zur Bildungsfreistellung

Wie wird gefördert?

Der Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.

Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage.

Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Bildungsveranstaltung durch den Arbeitgeber fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung und gegebenenfalls für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind von den Teilnehmer/-innen selbst zu tragen.

Wie beantragen Arbeitnehmer/-innen Bildungsfreistellung?

Beschäftigte müssen die Bildungsfreistellung bei ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung, beantragen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt.

Des Weiteren sind die Beschäftigten verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Teilnahme an der anerkannten Bildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos ausgehändigt.

Teilnahmebestätigung.docx

Zeit für Weiterbildung mit Bildungsfreistellung©fotomek - stock.adobe.com

Wo sind anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen zu finden?

In der Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie alle Bildungsveranstaltungen, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkannt sind:

Wie beantragen Arbeitgeber eine Erstattung?

Auf Antrag erstattet das Land dem Arbeitgeber einen pauschalierten Betrag bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr pro Beschäftigter und Beschäftigtem

  • für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 55 Euro pro Tag. 
  • für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung in Höhe von 110 Euro pro Tag. 
  • für Veranstaltungen der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Höhe von 110 Euro pro Tag.

Die Erstattung erfolgt ​im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Freistellungsanspruch der Beschäftigten besteht unabhängig von der Erstattungszahlung.

Der Antrag auf Erstattung ist von dem Arbeitgeber innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Bildungsveranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf amtlichem Vordruck zu stellen.

Antrag auf Erstattung.docx

Antrag auf Erstattung.pdf

Anlage zum Erstattungsantrag - Datenschutzerklärung LAGuS.pdf

Wie beantragen Bildungseinrichtungen die Anerkennung?

Bildungseinrichtungen stellen den Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Ausschlussfrist) über das Online-Antragsportal https://bfgantrag.weiterbildung-mv.de/. Ein unterschriebener Ausdruck des Antrages ist an die zuständige Behörde (LAGuS) zu senden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Ausdrucks bei der zuständigen Behörde maßgeblich.

Wer ist für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Die gesetzliche Grundlage für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern bildet das Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V.

Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen der Bildungseinrichtungen und die Erstattung an den Arbeitgeber ist das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS).

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