Letzte Aktualisierung: 02.09.2010
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Das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nach Verabschiedung im Landtag, am 04.04.01 mit den Stimmen der Koalition von SPD und PDS, am 07. Mai 2001 von Herrn Ministerpräsident Dr. Ringstorff und Herrn Minister Holter unterzeichnet worden. Mit Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.01 (GVOBl. M-V S. 112) ist es in Kraft getreten.
Sie können sich den Wortlaut des Gesetzes und der Durchführungsverordnung als PDF-Dokumente anzeigen lassen. (Falls Sie noch nicht über den notwendigen Acrobat-Reader verfügen, finden Sie diesen hier.)
Als weitere Quelle liegt eine Informationsbroschüre zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.
(nur für Bildungsträger)
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(für Arbeitgeber)
Zwecks Bearbeitung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Frau Angelika Henninger (Leiterin)
Tel.: 0381 1221720
Fax: 0381 1222995
E-Mail: angelika.henninger@lagus.mv-regierung.de
Frau Ellen Ellendt (zuständig für die Bildungsträger)
Tel.: 0381 1222994
Fax: 0381 1222995
E-Mail: ellen.ellendt@lagus.mv-regierung.de
Frau Katrin Knitter (zuständig für die Erstattungsvoranfragen und Erstattungen)
Tel.: 0381 1222954
Fax: 0381 1222995
E-Mail: katrin.knitter@lagus.mv-regierung.de
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