Bildungsschecks
Im Rahmen des Programms Arbeit durch Bildung und Innovation
(ArBI)
gewährt
das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen
Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft
der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.
Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den
- Bildungsschecks zur Qualifizierung
von Existenzgründer/-innen (nähere Infos)
und den
- Bildungsschecks für Unternehmen.
Bildungsschecks für Unternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in
Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die
dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen
und Kompetenzen dienen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Mecklenburg-Vorpommern.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung
als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt.
Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
Wo können die Bildungsschecks beantragt werden?
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde
ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Ansprechpartner
und die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der GSA
zum
Download bereit.
Welche Bildungsmaßnahmen sind förderfähig?
Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einem Bildungsdienstleister durchgeführt werden,
der über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes verfügt.
Wo finde ich Angebote von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung?
In der Online-Weiterbildungsdatenbank M-V können Sie nach
Angeboten zur beruflichen Weiterbildung recherchieren. Wenn Sie in der Suchmaske die Option "für Bildungsschecks für
Unternehmen geeignete Angebote suchen" auswählen, werden Ihnen nur Angebote von staatlich anerkannten Einrichtungen der
Weiterbildung aufgelistet.
zur Suche
Bildungsschecks mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn beantragen
05.11.2009 - Brief vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, LFI Landesförderinstitut M-V
und Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH an die staatlich anerkannten Einrichtungen
der Weiterbildung in M-V zu Anträgen auf Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) -
(Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Ziel Konvergenz Förderperiode 2007 - 2013)
nach der Richtlinie zur "Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen"