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Letzte Aktualisierung: 02.09.2010

Derzeit sind 7218 Bildungsangebote von 643 Anbietern und ihren regionalen Außenstellen recherchierbar.
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3.9.2010 / Waren (Müritz)
Wozu politische Bildung? Urteilsbildung als Element politischer Mündigkeit mehr

7.9.2010 / Neubrandenburg
Mauerfälle - Podiumsgespräch "20 Jahre Deutsche Einheit - Bilanz und Ausblick" mehr

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01.09.2010 - Volkshochschule 'Ehm Welk' startet gut gerüstet in das Herbstsemester ... mehr

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02.09.2010 - Professionelle Schlüsselkompetenzen von ErwachsenenbildnerInnen ... mehr

02.09.2010 - Stiftung Warentest zum Thema Weiterbildung: Experten beantworten Ihre Fragen ... mehr

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Bildungsschecks

Im Rahmen des Programms Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.

Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den

  • Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründer/-innen (nähere Infos) und den
  • Bildungsschecks für Unternehmen.

Bildungsschecks für Unternehmen

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

In welcher Höhe wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.

Wo können die Bildungsschecks beantragt werden?
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Ansprechpartner und die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit.

Welche Bildungsmaßnahmen sind förderfähig?
Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einem Bildungsdienstleister durchgeführt werden, der über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes verfügt.

Wo finde ich Angebote von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung?
In der Online-Weiterbildungsdatenbank M-V können Sie nach Angeboten zur beruflichen Weiterbildung recherchieren. Wenn Sie in der Suchmaske die Option "für Bildungsschecks für Unternehmen geeignete Angebote suchen" auswählen, werden Ihnen nur Angebote von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung aufgelistet.

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Bildungsschecks mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn beantragen
05.11.2009 - Brief vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, LFI Landesförderinstitut M-V und Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in M-V zu Anträgen auf Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) - (Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Ziel Konvergenz Förderperiode 2007 - 2013) nach der Richtlinie zur "Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen"

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