ADAPT
ADAPT war eine Europäische Gemeinschaftsinitiative zur Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Wandel, die zwischen 1995 und 2001 umgesetzt wurde. ADAPT war ein Ansatz für präventive Beschäftigungspolitik in Deutschland und Europa.
Nachfolgeprogramme siehe EQUAL, LEONARDO, SOKRATES
AEVO
Ausbilder - Eignungsverordnung BGBI.IS.157,700 vom 16.02.1999
Ausbilder in Gewerbebetrieben, im Bergwesen, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und im öffentlichen Dienst haben für die Ausbildung in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß den §§ 2 bis 6 nachzuweisen.
AFBG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
BGBI.I, Nr. 75 vom 20.12.01
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Anpassungsfortbildung
Dient dazu, die berufliche Qualifikation zu erhalten, zu erweitern und der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.
ASP
Das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm (ASP) ist das Nachfolge-Programm von Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg-Vorpommern (AQMV) und wird die Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren bis 2006 bestimmen. Das Kernstück der Arbeitsmarktpolitik bleiben die ESF-finanzierten Programme.
Assessment Center
Unter Assessment Center versteht man ein Auswahlverfahren, bei dem Beobachter einen oder mehrere Bewerber in berufspraxisnahen Situationen nach bestimmten Eignungskriterien bewerten. "Assessment" heißt übersetzt Einschätzung, Bewertung. Die Teilnehmer müssen Aufgaben lösen, die in der entsprechenden beruflichen Position auf sie zukommen würden.
Aufstiegsfortbildung
Soll dazu dienen, durch Erweiterung von Qualifikationen im Beruf weiterzukommen. In der Regel wird eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine meist mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Sie ist häufig durch Regelungen der Länder (z. B. Fachschulen), des Bundes oder der Kammern (Meisterprüfung) festgelegt.