Qualifizierungschancengesetz - Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
Der Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) erweitert. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel.
Was wird gefördert?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.
Wer wird gefördert?
Im Fokus stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom technologischen Wandel durch Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse oder in sonstiger Weise durch Strukturwandel in einem Wirtschaftszweig betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
Weitere Zielgruppe sind die Beschäftigten, die als Geringqualifizierte im Unternehmen angestellt sind und keinen (verwertbaren) Berufsabschluss haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich Ermessensleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.
Die Weiterbildung von Beschäftigten kann nur gefördert werden, wenn:
- die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen;
- der Erwerb eines Berufsabschlusses in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt;
- die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat;
- die Weiterbildung außerhalb des Betriebes bzw. im Betrieb durch einen zertifizierten Träger durchgeführt wird und mehr als 120 Stunden dauert;
- die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sind.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen (Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich) kann die Gutscheininhaberin bzw. der Gutscheininhaber diesen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger einlösen.
Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt werden.
Ob und wie eine Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses öffentlich gefördert werden kann, zeigt der Weiterbildungslotse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wie ist das Antragsverfahren?
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort.
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).
Ansprechpartner für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service (AGS).
Hotline: 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei).
Weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung