Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
Mit der Weiterbildungsförderung unterstützt die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen stehen im Mittelpunkt der Förderung. Sie helfen, auf den schnellen Wandel der Arbeitswelt zu reagieren. Damit sollen Arbeitslosigkeit durch Strukturwandel vermieden, Weiterbildung gestärkt und Fachkräfte gesichert werden.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis können unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße von einer Förderung profitieren.
Beschäftigte mit Berufsabschluss können gefördert werden, wenn der Erwerb ihres Berufsabschlusses bzw. die letzte durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildung länger als zwei Jahre zurückliegen.
Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch darauf, eine Förderung zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu erhalten.
©gumpapa - stock.adobe.comWelche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich Ermessensleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht (Ausnahme: Beschäftigte ohne Berufsabschluss).
Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.
Die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann nur gefördert werden, wenn:
- die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen;
- die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst;
- die berufliche Weiterbildung sowie ihr Weiterbildungsdienstleister für die Förderung zugelassen ist.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen (Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich) kann die Gutscheininhaberin bzw. der Gutscheininhaber diesen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger einlösen.
Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt werden.
Statt Zuschüssen zum Lohn und zur Weiterbildung können Arbeitgeber in bestimmten Fällen ein Qualifizierungsgeld beantragen. Es ersetzt das Gehalt und wird während der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten gezahlt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort.
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).
Ansprechpartner für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service (AGS).
Hotline: 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei).