Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zielt darauf ab, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Was wird gefördert?

Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wird die Weiterbildung für Beschäftigte, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis können von einer Förderung profitieren.

Beschäftigte mit Berufsabschluss können gefördert werden, wenn der Erwerb ihres Berufsabschlusses bzw. die letzte durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildung länger als zwei Jahre zurückliegen.

Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch darauf, eine Förderung zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu erhalten.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich Ermessensleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht (Ausnahme: Beschäftigte ohne Berufsabschluss).

Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.

Die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann nur gefördert werden, wenn:

  • die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen;
  • die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst; 
  • die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger für die Förderung zugelassen ist.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wie wird gefördert?

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen (Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich) kann die Gutscheininhaberin bzw. der Gutscheininhaber diesen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger einlösen.

Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt werden.

Infografik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigtenqualifizierung im Überblick

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber anstelle der Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Weiterbildungskosten für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) für ihre Beschäftigten erhalten.

Wie ist das Antragsverfahren?

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort.
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).

Ansprechpartner für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service (AGS).
Hotline: 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei).

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