Weiterbildungsprämie
Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt ("Umschulung" oder "Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Qualifizierungen in Teil- oder Vollzeit, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Weiterbildung wurde nach dem 31. Juli 2016 begonnen.
Wer wird gefördert?
Mit der Prämie werden Teilnehmende an Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss gefördert, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten.
Wie wird gefördert?
Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro.
Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.
Wie ist das Antragsverfahren?
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden.
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort.
Hotline: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei).