Schriftgröße: a-- a a++

Letzte Aktualisierung: 03.02.2012

Derzeit sind 5861 Bildungsangebote von 509 Anbietern und ihren regionalen Außenstellen recherchierbar.
» zur Kurssuche


Bildungsnetz M-V auf Facebook Button

Veranstaltungen

04.02.2012 / Güstrow
Mitwirken und aktiv werden im Ehrenamt und in der Vereinsarbeit - Vereinsführerschein M-V 2011/2012 für ehrenamtlich Aktive, Vereinsmitarbeiter, Interessierte mehr

09.02.2012 / Schwerin
Unternehmerabend zum Thema "Krisen aus der Sicht eines Krisenmanagers!" mehr

» alle Veranstaltungen

Nachrichten

03.02.2012 - Mehr Weiterbildung für Senioren ... mehr

01.02.2012 - Wichtiger Schritt hin zum Bildungsraum Europa ... mehr

» alle Nachrichten ansehen

Facebook Icon     Twitter Icon     XING Icon     Favorit Icon

Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Angesichts des großen Interesses an der Bildungsprämie wird das Programm, dessen erste Förderphase am 30.11.2011 auslief, in einer zweiten Förderphase weitergeführt.

Die Bildungsprämie umfasst zwei Instrumente zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Zurzeit erfolgt für die zweite Förderphase die Auswahl der Beratungsstellen. Die Beratungsstellen werden interessierten Erwerbstätigen die Beratungen zur Bildungsprämie anbieten und Prämiengutscheine ausstellen.

Sobald die Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern benannt sind, werden sie hier auf dieser Seite veröffentlicht.

Weitere Informationen auf www.bildungspraemie.info

Banner Bildungspraemie.info